Terminvereinbarung
Ihre persönliche Sitzung
Vor einer Terminvereinbarung lade ich Sie gerne auf Ihren Wunsch hin zu einem kostenlosen persönlichen Vorgespräch vor Ort ein. In diesem ersten "Kennenlerngespräch", welches üblicherweise 20 bis 30 Minuten beansprucht, haben Sie die Möglichkeit, sich einen ersten Eindruck von meiner Person und meiner Arbeitsweise zu verschaffen.
Rufen Sie mich zur Abstimmung eines gemeinsamen Termines gerne an:
Telefon Praxis: 02452-23388 oder Telefon Mobil: 01520-8761193
Während meiner psychotherapeutischen Sitzungen bin ich telefonisch nicht erreichbar. In diesem Falle können Sie mir eine Nachricht hinterlassen. Ich rufe Sie selbstverständlich gerne zurück.
Sie können mir zur Terminabstimmung oder bei Fragen Ihrerseits
auch gerne eine E-Mail senden an:
gabi.herz@psychotherapie-herz-jansen.de
Sehr hilfreich ist es, wenn Sie mir in Ihrer Anfrage zusätzlich zu Ihrer eMail-Adresse eine Telefonnummer angeben, unter der Sie erreichbar sind.
Ich werde Ihnen so bald als möglich antworten.
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage !
Preise, Patientenvertrag & Abrechnung der erbrachten Leistungen
Zu Beginn einer Therapie ist es notwendig, zwischen Therapeut und Patient einen Patientenvertrag miteinander zu vereinbaren. In diesem Patientenvertrag, der rechtlich ein Dienstleistungsvertrag ist, werden die Leistungen, Kosten sowie die Regelung von z.B. Terminabsagen etc. vereinbart. Die Schriftform des Patientenvertrages gibt vor allem auch dem Patienten eine verbindliche Sicherheit.
Der Heilpraktiker ist in der Abrechnung prinzipiell frei, das bedeutet, er kann für die von ihm erbrachten Leistungen nach eigenem Ermessen eine entsprechende Vergütung verlangen. Diese Vergütung wird im Patientenvertrag schriftlich vereinbart.
Die Abrechnung des Heilpraktikers ergeht immer an den Patienten und wird von diesem bezahlt.
Ich berechne für meine Leistungen wie folgt:
Euro 65,- pro Sitzung (Dauer 50 Minuten)
Das Honorar wird bar am Ende der Sitzung entrichtet.
Es gelten die im Patientenvertrag schriftlich miteinander vereinbarten Honorare und Zeiten.
Kostenübernahme Krankenkasse
Die Kosten der Behandlung werden nicht von den gesetzlichen, wohl aber von einigen privaten Krankenversicherungen übernommen, wenn dies vertraglich vorgesehen ist. Im Falle privater Versicherung klärt der Patient/die Patientin die Kostenregulierung mit der Krankenkasse eigenständig ab.
Die Verpflichtung zur pünktlichen Bezahlung der vom Heilpraktiker erbrachten Leistungen obliegt immer dem Patienten, unabhängig davon, ob dieser möglicherweise einen Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber einem Dritten, z.B. einer Krankenkasse hat.