Über mich
Die Heilpraktikerin, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Gabriele Sigrid Herz-Jansen
Geboren am 8. März 1959 in Hindelang/Allgäu
Abschlußprüfung vor der Bayerischen Landesärztekammer im Ausbildungsberuf Arzthelferin im Jahre 1978
Anschließend Tätigkeit in einer Kinderarztpraxis von 1978 bis 1980
Erweiterung der Berufspraxis in einer Gynäkologischen Praxis von 1980 bis 1989
Umzug aus dem Allgäu in das Rheinland 1989
Weiterbildung zur elektrophysiologischen Assistentin und Tätigkeit von 1989 bis Ende 2020 in einer neurologisch-psychiatrischen Praxis, wo ich für die neurologische Diagnostik verantwortlich war
Regelmäßige berufliche Weiterbildung sowie Teilnahme an den Lindauer Psychotherapie-Wochen mit Schwerpunkt "Funktionelle Entspannung" und seit 1994 Patientenarbeit in Form von Entspannungstraining
Im Mai 2009 Amtsärztliche Prüfung für Psychotherapie gemäß dem Heilpraktikergesetz und Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie
Seit 2009 regelmäßige Weiterbildung durch fachpsychologische Fortbildungsseminare mit den Schwerpunkten Tiefenpsychologie, Verhaltenstherapie, Entspannungstechniken und den Humanistischen Psychotherapieverfahren
Seit 2010 ausgebildete Hypnotherapeutin
Wissenswertes für Patienten
Der Beruf der Heilpraktikerin, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Die Ausübung der Heilpraktiker-Tätigkeit erfolgt auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes.
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz muss, um diese Berufsbezeichnung führen zu dürfen, eine entsprechende behördliche Prüfung beim Gesundheitsamt auf diesem Wissensgebiet abgelegt haben. Hierzu muss sie eine Vielzahl von Voraussetzungen und Befähigungen erfüllen.
Die bestandene Prüfung erlaubt ihr, in haupt- oder nebenberuflicher Tätigkeit, eine eigene therapeutische Praxis zu führen. Hierbei muss die Heilpraktikerin verschiedene gesetzliche Vorgaben beachten, welche sie verpflichten oder ihr auch erlauben, innerhalb dieser Maßgaben zu handeln.
Die Heilpraktikerin hat Kurierfreiheit, dies bedeutet, dass sie ihre Patienten frei auswählen darf und nicht gezwungen ist,einen Patienten anzunehmen.
Sie ist verpflichtet, eine schriftliche Patientenkartei zu führen, ihre Kundendaten ordnungsgemäß zu verwalten und die sichere Verwahrung dieser Aufzeichnungen zu gewährleisten.
Die Heilpraktikerin unterliegt zum Schutze ihres Patienten der Schweigepflicht, vergleichbar mit den Regeln der Schweigepflicht eines Arztes oder Anwalts.
Sie ist in bestimmten Situationen, z.B. bei offensichtlichem Vorliegen einer schweren Erkrankung, verpflichtet ihren Patienten darauf aufmerksam zu machen, dass sich dieser an einen Facharzt zu wenden hat.
Psychotherapeutische Heilpraktiker unterliegen ebenso der Schweigepflicht, wie jeder behandelnde Arzt.